Was die Polen tun würden...
... wenn wir einen Polen für eine Lapalie aus 1995 ausliefern lassen wollten.
Das schreibt der Anwalt an die Staatsanwaltschaft und ein mitlesender Anwalt hat mich gerade darauf aufmerksam gemacht;
In § 83 b Abs. 1 Buchstabe d ist ausdrücklich ausgeführt, dass ein Bewilligungshindernis auch dann besteht, wenn nicht
„aus sonstigen Gründen erwartet werden kann, dass dieser einem vergleichbaren deutschen Ersuchen entsprechen würde“.
Einem vergleichbaren deutschen Ersuchen würde der ersuchende Mitgliedstaat nach der dortigen Rechtslage indes nicht entsprechen. Die Republik Polen würde einen polnischen Staatsangehörigen nicht an die Bundesrepublik Deutschland ausliefern, wenn die Tat nach polnischem Recht bereits verjährt wäre.
Auf entsprechende Anfrage hin wird dies der ersuchende Mitgliedstaat bestätigen können.
Mit anderen Wort gilt hier nicht "Gleiches Recht für alle" oder "alle EU Staaten müssen nach gleichem Recht handeln". Die Polen sind hier mal wieder gleicher als andere. Die zählen nicht nur ihre Toten zur Bevölkerung dazu, um so mehr Einfluss in Europa zu erschwindeln (weil sie ja schon so viel zum Wohle Europas beigetragen haben), die lassen auch andere EU Bürger ausliefern und kümmern sich selbst einen Dreck um die EU Gesetze. Und Deutschland macht diesen Schwachsinn auch noch mit. Die Polen müssen sich doch kaputtlachen, ob so viel Handlungsunfähigkeit auf deutscher Seite.
Das ganze Dokument des Anwalts strotzt vor solchen Unglaublichkeiten...
Das schreibt der Anwalt an die Staatsanwaltschaft und ein mitlesender Anwalt hat mich gerade darauf aufmerksam gemacht;
In § 83 b Abs. 1 Buchstabe d ist ausdrücklich ausgeführt, dass ein Bewilligungshindernis auch dann besteht, wenn nicht
„aus sonstigen Gründen erwartet werden kann, dass dieser einem vergleichbaren deutschen Ersuchen entsprechen würde“.
Einem vergleichbaren deutschen Ersuchen würde der ersuchende Mitgliedstaat nach der dortigen Rechtslage indes nicht entsprechen. Die Republik Polen würde einen polnischen Staatsangehörigen nicht an die Bundesrepublik Deutschland ausliefern, wenn die Tat nach polnischem Recht bereits verjährt wäre.
Auf entsprechende Anfrage hin wird dies der ersuchende Mitgliedstaat bestätigen können.
Mit anderen Wort gilt hier nicht "Gleiches Recht für alle" oder "alle EU Staaten müssen nach gleichem Recht handeln". Die Polen sind hier mal wieder gleicher als andere. Die zählen nicht nur ihre Toten zur Bevölkerung dazu, um so mehr Einfluss in Europa zu erschwindeln (weil sie ja schon so viel zum Wohle Europas beigetragen haben), die lassen auch andere EU Bürger ausliefern und kümmern sich selbst einen Dreck um die EU Gesetze. Und Deutschland macht diesen Schwachsinn auch noch mit. Die Polen müssen sich doch kaputtlachen, ob so viel Handlungsunfähigkeit auf deutscher Seite.
Das ganze Dokument des Anwalts strotzt vor solchen Unglaublichkeiten...
About this entry
You’re currently reading “Was die Polen tun würden...,” an entry on Der EU Haftbefehl
- Posted by:
- Admin at
03.08.2007 / 15:39
Last updated 10.03.2010


No comments
Jump to comment form | Comments RSS | Trackback specific URI for this entry