Oberstaatsanwalt auf Jobsuche
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Der Oberstaatsanwalt, der mit der Justizposse um den Europäischen Haftbefehl beauftragt ist, scheint auf der Suche nach einem neuen Job zu sein, weil sein momentaner Job ihm keinen Spaß mehr macht. Anders ist es nicht zu erklären, dass er so konsequent an seiner ersten Äußerung "Das ist hier nur ein Durchgangsposten - ich kann da auch nichts machen" festhält und sich beharrlich weigert Fakten und Gesetze zu akzeptieren.
Diese Seite wandelt sich von einer Dokumentation über die möglichen Folgen deutscher Bürger durch das Gesetz zum EU Haftbefehl langsam zu einer Soap-Opera aus dem Kammergericht Berlin und wüsste ich es nicht besser, dann würde ich selber fast denken, dass es sich hier um eine gut gemachte Verarschung der Fachwelt handelt.
Der Oberstaatsanwalt hält nun also an einer Auslieferung N.'s nach Polen fest und handelt damit nachweisbar gegen geltendes Recht. Dass er sich nicht für den Fall, geschweige denn für die Person N. interessiert hat er ja bereits mehrfach durch seine abfälligen Bemerkungen zum Ausdruck gebracht. Dass er es aber immer noch nicht für nötig befindet sich mit den Fakten anzufreunden und sein mangelndes Fachwissen zumindest durch Recherchen zu stillen, grenzt an einen Skandal. Entweder ist er also der vollkommen falsche Mann am falschen Ort, er hat wegen der permanent steigenden Kriminalität in Berlin gar keine Lust mehr sich um jeden einzelnen Fall im Detail zu kümmern (dann hätte er ebenfalls den falschen Job gewählt) oder er hat schlicht keine Lust mehr auf seinen Job und geistig vor vielen Wochen bereits abgeschaltet.
Fakt ist:
N. hat 1995 ein in Berlin gestohlenes Auto übernommen, um es nach Weißrussland zu überführen. Er hat das Fahrzeug nicht geklaut und ich weiß nicht, ob er wusste, dass das Fahrzeug geklaut war.
Daraus ergeben sich weitere interessante Fakten:
1. Die Tat (und nun kann man wohl von einer Tat sprechen) ist in Deutschland begangen worden und hat damit keinen maßgeblichen Auslandsbezug, der Voraussetzung für die Durchsetzung des Europäischen Haftbefehls ist. [Grund 1 für eine Ablehnung des polnischen Ersuchens]
2. N. wird eine einzige Tat vorgeworfen. Wie das Kammergericht (bzw. der Jobmüde Staatsanwalt auf Organisierte Kriminalität kommt, wird sein Geheimnis bleiben).
3. Der Europäische Haftbefehl Polens datiert von 7. März 2006, also einem Zeitpunkt an dem das Gesetz noch nicht in Kraft getreten war. [Grund 2 zumindest mal im Land unserer Autos nachzufragen was sie sich dabei denken]
4. Mit dem "Geständnis", dass N. das Fahrzeug nach Weißrussland bringen sollte, hat ja auch die deutsche Justiz offiziell Kenntnis von diesem Fall bekommen und sollte eigentlich ein Ermittlungsverfahren einleiten. Das wird sie wahrscheinlich nicht tun, denn es bleibt auch in Deutschland eine Lapalie und viel wichtiger: der ganze Quatsch ist inzwischen verjährt! Und weil er verjährt ist, kann N. schon nach dem Gesetz zum Europäischen Haftbefehl nicht ausgeliefert werden. Es ist gesetzlich geregelt, dass Verdächtige nicht ausgeliefert werden, wenn die Tat im eigenen Land bereits verjährt wäre. [Grund 3 für eine Ablehnung und der zweite Fall der Rechtsbeugung durch den Staatsanwalt]
5. Im umgekehrten Fall (also, wenn Deutschland auf die wahnwitzige Idee kommen würde einen Polen, der 1995 an der Holländischen Grenze mit einem geklauten Auto erwischt wurde, ausliefern zu lassen) würde Polen seinen Staatsbürger nicht an Deutschland ausliefern. Auch nicht, wenn unsere Wärter die polnischen Häftliche zusammenschlagen - so wie die polnischen Wärter das mit deutschen
Häftlingen tun. Das Gesetz zum EU Haftbefehl sagt ganz klar aus, dass Bürger dann nicht auszuliefern sind, wenn es bei einem vergleichbaren deutschen Ersuchen nicht zur Auslieferung kommen würde. [Grund 4 (schwarz auf weiß festgehalten der gegen eine Auslieferung spricht]
6. Das Bundesverfassungsgericht wies auf die Verhältnismäßigkeit hin. Im Kopf des Staatsanwaltes ist es wohl verhältnismäßig jemanden, der eine Bewährungsstrafe für ein Vergehen von 1995 zu erwarten hat, 3 Monate in Auslieferungshaft festzuhalten. Derjenige hat inzwischen keine Arbeit mehr, er hat inzwischen das Haus aufgeben müssen und so einen Haufen Schulden und ob die Familie hält bleibt abzuwarten.
Im Übrigen ist der gesamte Antrag auf die Auslieferung nach Polen so schwammig und unvollständig formuliert, dass der Anwalt darum gebeten hat das Ersuchen klarer zu formulieren. Bei den momentanen Verhältnissen in Polen dürfte das von Hause aus schon schwer sein. Dem Staatsanwalt am Kasperlegericht Berlin scheint auch das egal zu sein.
Eigentlich reicht ja schon ein einziger Grund aus sich über die Inkompetenz und die Gleichgültigkeit bei der Staatsanwaltschaft beim Kammergericht Berlin aufzuregen. Aber gleich (mindestens) vier Fakten, in denen sich ein Staatsanwalt über Gesetze hinwegsetzt? Das lässt mich wirklich hinterfragen wie sehr ein Deutscher Staatsanwalt die deutschen Bürger hassen muss, wenn er sich über geltendes Recht hinwegsetzt und ungeachtet der aktuellen Rechtssprechung an Gesetzen vorbei beantragt, dass ein Deutscher Bürger nach Polen ausgeliefert wird. Oder wie sehr er bereits mit seiner beruflichen Laufbahn abgeschlossen hat, wenn Deutsche Bürger für ihn nur ein Durchgangsposten sind. Klar, Berlin ist ein ätzendes Pflaster mit viel Kriminalität aber das darf einen Staatsanwalt nicht daran hindern seinen Job zu machen und wenigstens die Briefe zu lesen, die er von Anwälten bekommt, denn all diese Fakten sind ihm bekannt. Auch die Misshandlungen im polnischen Gefängnis durch die Wärter sind ihm bekannt und schriftlich vom Deutschen Generalkonsul in Danzig bestätigt worden. Was kann dem Staatsanwalt schlimmes widerfahren sein, dass er trotzdem aktiv eine Auslieferung in genau dieses Gefängnis in ein fremdes Land wieder fördert?
Es gibt übrigens noch mehr als diese 4 Gründe. Weil ich aber momentan im Urlaub weile, habe ich nicht alle Unterlagen dabei und kann es nicht detaillierter beschreiben. Falls also jemand da draussen (immerhin lesen täglich weit mehr als 200 Benutzer diese Seiten) einen neuen Job für den Staatsanwalt hat, dann meldet euch bitte... Ich denke da an etwas mit weniger Verantwortung... Kartenabreisser im Zoo oder Käfigreiniger im Zirkus... Da kann er nicht viel falsch machen... Und lesen muss er auch nichts.
Die angekündigten Berichte aus dem Gefängnis habe ich übrigens nicht vergessen. Da stand aber nur drin, dass die Wärter nicht nett sind, das Brot zu hart ist und auf dem Essen der Satz "für Schweinezucht" steht. Das ist erstens für die Realität um den EU Haftbefehl uninteressant und ich bin persönlich der Meinung, dass Wärter ruhig Arschlöcher sein können, das Brot ruhig schlecht schmecken kann und Leute im Gefängnis ruhig das gleiche Essen wie Schweine bekommen können. Fehlt nur noch, dass man sich darüber beschwert keine Fitnessgeräte, Playstations und Fernseher gestellt zu bekommen... Gefängnisse sind dafür da, dass man keine Lust auf einen zweiten Besuch hat. Anderseits gehören da aber auch nur Verbrecher hinein.
Der Oberstaatsanwalt, der mit der Justizposse um den Europäischen Haftbefehl beauftragt ist, scheint auf der Suche nach einem neuen Job zu sein, weil sein momentaner Job ihm keinen Spaß mehr macht. Anders ist es nicht zu erklären, dass er so konsequent an seiner ersten Äußerung "Das ist hier nur ein Durchgangsposten - ich kann da auch nichts machen" festhält und sich beharrlich weigert Fakten und Gesetze zu akzeptieren.
Diese Seite wandelt sich von einer Dokumentation über die möglichen Folgen deutscher Bürger durch das Gesetz zum EU Haftbefehl langsam zu einer Soap-Opera aus dem Kammergericht Berlin und wüsste ich es nicht besser, dann würde ich selber fast denken, dass es sich hier um eine gut gemachte Verarschung der Fachwelt handelt.
Der Oberstaatsanwalt hält nun also an einer Auslieferung N.'s nach Polen fest und handelt damit nachweisbar gegen geltendes Recht. Dass er sich nicht für den Fall, geschweige denn für die Person N. interessiert hat er ja bereits mehrfach durch seine abfälligen Bemerkungen zum Ausdruck gebracht. Dass er es aber immer noch nicht für nötig befindet sich mit den Fakten anzufreunden und sein mangelndes Fachwissen zumindest durch Recherchen zu stillen, grenzt an einen Skandal. Entweder ist er also der vollkommen falsche Mann am falschen Ort, er hat wegen der permanent steigenden Kriminalität in Berlin gar keine Lust mehr sich um jeden einzelnen Fall im Detail zu kümmern (dann hätte er ebenfalls den falschen Job gewählt) oder er hat schlicht keine Lust mehr auf seinen Job und geistig vor vielen Wochen bereits abgeschaltet.
Fakt ist:
N. hat 1995 ein in Berlin gestohlenes Auto übernommen, um es nach Weißrussland zu überführen. Er hat das Fahrzeug nicht geklaut und ich weiß nicht, ob er wusste, dass das Fahrzeug geklaut war.
Daraus ergeben sich weitere interessante Fakten:
1. Die Tat (und nun kann man wohl von einer Tat sprechen) ist in Deutschland begangen worden und hat damit keinen maßgeblichen Auslandsbezug, der Voraussetzung für die Durchsetzung des Europäischen Haftbefehls ist. [Grund 1 für eine Ablehnung des polnischen Ersuchens]
2. N. wird eine einzige Tat vorgeworfen. Wie das Kammergericht (bzw. der Jobmüde Staatsanwalt auf Organisierte Kriminalität kommt, wird sein Geheimnis bleiben).
3. Der Europäische Haftbefehl Polens datiert von 7. März 2006, also einem Zeitpunkt an dem das Gesetz noch nicht in Kraft getreten war. [Grund 2 zumindest mal im Land unserer Autos nachzufragen was sie sich dabei denken]
4. Mit dem "Geständnis", dass N. das Fahrzeug nach Weißrussland bringen sollte, hat ja auch die deutsche Justiz offiziell Kenntnis von diesem Fall bekommen und sollte eigentlich ein Ermittlungsverfahren einleiten. Das wird sie wahrscheinlich nicht tun, denn es bleibt auch in Deutschland eine Lapalie und viel wichtiger: der ganze Quatsch ist inzwischen verjährt! Und weil er verjährt ist, kann N. schon nach dem Gesetz zum Europäischen Haftbefehl nicht ausgeliefert werden. Es ist gesetzlich geregelt, dass Verdächtige nicht ausgeliefert werden, wenn die Tat im eigenen Land bereits verjährt wäre. [Grund 3 für eine Ablehnung und der zweite Fall der Rechtsbeugung durch den Staatsanwalt]
5. Im umgekehrten Fall (also, wenn Deutschland auf die wahnwitzige Idee kommen würde einen Polen, der 1995 an der Holländischen Grenze mit einem geklauten Auto erwischt wurde, ausliefern zu lassen) würde Polen seinen Staatsbürger nicht an Deutschland ausliefern. Auch nicht, wenn unsere Wärter die polnischen Häftliche zusammenschlagen - so wie die polnischen Wärter das mit deutschen
Häftlingen tun. Das Gesetz zum EU Haftbefehl sagt ganz klar aus, dass Bürger dann nicht auszuliefern sind, wenn es bei einem vergleichbaren deutschen Ersuchen nicht zur Auslieferung kommen würde. [Grund 4 (schwarz auf weiß festgehalten der gegen eine Auslieferung spricht]
6. Das Bundesverfassungsgericht wies auf die Verhältnismäßigkeit hin. Im Kopf des Staatsanwaltes ist es wohl verhältnismäßig jemanden, der eine Bewährungsstrafe für ein Vergehen von 1995 zu erwarten hat, 3 Monate in Auslieferungshaft festzuhalten. Derjenige hat inzwischen keine Arbeit mehr, er hat inzwischen das Haus aufgeben müssen und so einen Haufen Schulden und ob die Familie hält bleibt abzuwarten.
Im Übrigen ist der gesamte Antrag auf die Auslieferung nach Polen so schwammig und unvollständig formuliert, dass der Anwalt darum gebeten hat das Ersuchen klarer zu formulieren. Bei den momentanen Verhältnissen in Polen dürfte das von Hause aus schon schwer sein. Dem Staatsanwalt am Kasperlegericht Berlin scheint auch das egal zu sein.
Eigentlich reicht ja schon ein einziger Grund aus sich über die Inkompetenz und die Gleichgültigkeit bei der Staatsanwaltschaft beim Kammergericht Berlin aufzuregen. Aber gleich (mindestens) vier Fakten, in denen sich ein Staatsanwalt über Gesetze hinwegsetzt? Das lässt mich wirklich hinterfragen wie sehr ein Deutscher Staatsanwalt die deutschen Bürger hassen muss, wenn er sich über geltendes Recht hinwegsetzt und ungeachtet der aktuellen Rechtssprechung an Gesetzen vorbei beantragt, dass ein Deutscher Bürger nach Polen ausgeliefert wird. Oder wie sehr er bereits mit seiner beruflichen Laufbahn abgeschlossen hat, wenn Deutsche Bürger für ihn nur ein Durchgangsposten sind. Klar, Berlin ist ein ätzendes Pflaster mit viel Kriminalität aber das darf einen Staatsanwalt nicht daran hindern seinen Job zu machen und wenigstens die Briefe zu lesen, die er von Anwälten bekommt, denn all diese Fakten sind ihm bekannt. Auch die Misshandlungen im polnischen Gefängnis durch die Wärter sind ihm bekannt und schriftlich vom Deutschen Generalkonsul in Danzig bestätigt worden. Was kann dem Staatsanwalt schlimmes widerfahren sein, dass er trotzdem aktiv eine Auslieferung in genau dieses Gefängnis in ein fremdes Land wieder fördert?
Es gibt übrigens noch mehr als diese 4 Gründe. Weil ich aber momentan im Urlaub weile, habe ich nicht alle Unterlagen dabei und kann es nicht detaillierter beschreiben. Falls also jemand da draussen (immerhin lesen täglich weit mehr als 200 Benutzer diese Seiten) einen neuen Job für den Staatsanwalt hat, dann meldet euch bitte... Ich denke da an etwas mit weniger Verantwortung... Kartenabreisser im Zoo oder Käfigreiniger im Zirkus... Da kann er nicht viel falsch machen... Und lesen muss er auch nichts.
Die angekündigten Berichte aus dem Gefängnis habe ich übrigens nicht vergessen. Da stand aber nur drin, dass die Wärter nicht nett sind, das Brot zu hart ist und auf dem Essen der Satz "für Schweinezucht" steht. Das ist erstens für die Realität um den EU Haftbefehl uninteressant und ich bin persönlich der Meinung, dass Wärter ruhig Arschlöcher sein können, das Brot ruhig schlecht schmecken kann und Leute im Gefängnis ruhig das gleiche Essen wie Schweine bekommen können. Fehlt nur noch, dass man sich darüber beschwert keine Fitnessgeräte, Playstations und Fernseher gestellt zu bekommen... Gefängnisse sind dafür da, dass man keine Lust auf einen zweiten Besuch hat. Anderseits gehören da aber auch nur Verbrecher hinein.
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21.08.2007 / 22:04
Last updated 31.07.2010
- Category:
- Ein unglaublicher Fall


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