Mail an das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Polen
Die Polizei hat uns geraten auch das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Polen einzuschalten, weil man selbst bei der Polizei wenig Verständnis dafür aufbrachte, dass Polen wegen eines vermeintlich gestohlenen Autos einen deutschen Staatsbürger nach 12 Jahren in Auslieferungshaft festnehmen lässt.
Wir bitten darin den Generalkonsul den geschilderten Ablauf der Verhaftung in Polen zu bestätigen.
Die Mail an das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Polen:
Wir bitten darin den Generalkonsul den geschilderten Ablauf der Verhaftung in Polen zu bestätigen.
Die Mail an das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Polen:
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Kontakt mit der Generalkonsulin
Datum: Mon, 21 May 2007 15:07:11 +0200 (CEST)
Von: @info.diplo.de
An: @danzig.diplo.de
Dies ist ein Kontaktformular der: Deutsches Generalkonsulat Danzig
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgendes Schreiben habe ich soeben an den Rechtsanwalt und Honorarkonsul B. Soch. geschickt, der uns im Mai 2002 in einer Strafsache gegen meinen Bruder N. vertreten hat. Die von mir geschilderten Vorgänge sind damals auch Ihrer Mitarbeiterin Frau J. bekannt geworden, sie hat diese auch dem Auswärtigen Amt in Berlin bestätigt.
Es wäre für uns eine große Hilfe, wenn auch Frau J. diese Vorgänge unserer Berliner Anwältin per Fax bestätigen würde. Die Zeit drängt sehr!
Vielen Dank im Voraus, mit freundlichen Grüßen,
Ni.
Anlage:
Sehr geehrter Herr Soch.,
ich weiß nicht, ob Sie sich noch an mich, Ni., erinnern? Wir haben Sie im Mai 2002 aufgesucht, weil die polnischen Behörden meinen Bruder, N., an der Grenze festgenommen haben, Es lag gegen ihn ein Haftbefehl wegen Autodiebstahl und -schieberei vor.
Nachdem mein Bruder erst drei Tage im Stettiner Gefängnis saß, wurde er dann nach Bialystok überführt, wo die Anhörung des Staatsanwaltes stattfand. Gegen Zahlung einer Kaution von € 5000,- durften wir meinen Bruder wieder mit nach Hause nehmen. Durch die Erfahrungen, die mein Bruder in den polnischen Gefängnissen gemacht hat (Prügel und Misshandlung von Gefängniswärtern), ist er aus Angst nicht zu den festgelegten Verhandlungen erschienen. Seine Krankschreibung zu dem ersten Termin hat das Gericht nicht anerkannt und seine Erklärung, die er zur zweiten Verhandlung abgab, fand beim Richter kein Gehör.
Ich hoffe, dass Sie sich an diesen Fall erinnern, vor allem deshalb, weil auch Sie als Anwalt nicht das Recht bekommen haben, meinen Bruder zu besuchen bzw. mit ihm zu telefonieren. Man hat ihm damals keinen Besuch seines Anwalts erlaubt, schlimmer noch, ihm wurde noch nicht mal mitgeteilt, dass er einen Anwalt hat! Sie haben sich zu der Aussage hinreißen lassen, man würde meinen Bruder wie einen "Mafioso" behandeln und Ihnen wäre in Ihrer Laufbahn solch eine Vorgehensweise noch nie passiert! Leider konnten Sie uns damals aufgrund einer Beinverletzung nicht nach Bialystok begleiten, Ihr Mitarbeiter P. M. hat sich mit uns auf den Weg gemacht. Aufgrund der Behandlung meines Bruder haben Sie auch versucht, die gezahlte Kaution wieder einzuklagen, denn es war gar nicht rechtens, meinen Bruder 6 Tage ohne Anwalt in Haft zu lassen!
Nun hat uns die Vergangenheit eingeholt und mein Bruder sitzt seit Freitag, den 18.05.07 in Berlin in Auslieferungshaft, weil Polen den Europäischen Haftbefehl gegen ihn erwirkt hat. Natürlich hat mein Bruder aus verständlichen Gründen den blanken Horror davor, ausgeliefert zu werden und wieder in ein polnisches Gefängnis zu müssen. Unsere Anwältin in Berlin wird jetzt versuchen, die Zuständigkeit des Verfahrens nach Deutschland zu holen.
Nun meine Bitte: es wäre uns eine große Hilfe, wenn Sie die damaligen Vorgänge bestätigen würden und unserer Rechtsanwältin ein Fax zusenden könnten, aus dem zu entnehmen ist, dass die von uns geschilderten Umstände der Wahrheit entsprechen.
Dafür wäre ich Ihnen von Herzen dankbar!
Für Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung, entweder über email @aol.com oder aber auch unter der Telefonnummer 0049/....
Sollten Sie das Fax ohne vorherige Rücksprache an die Anwältin Frau E. A. schicken wollen, erreichen Sie diese unter der Faxnummer 030/ ...
Ich danke Ihnen schon jetzt ganz herzlich und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Ni.
[Update]: 2 Stunden später hat man bereits den Eingang des Schreibens per E-Mail bestätigt.
Sehr geehrte Frau N.,
Ihre E-Mail vom 21.05.2007 ist hier eingegangen. Ihr Anliegen wird zur
Zeit mit dem Auswärtigen Amt erörtert. Ich hoffe Ihnen in den nächsten
Tagen eine Antwort
zukommen lassen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
A. C.
_____________________________________________
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
Konsulat Generalny Republiki Federalnej Niemiec
Al. Zwyciestwa 23
PL 80-219 Gdansk
Tel. 00 48 (0) 58 340 ....
Fax 00 48 (0) 58 340 ....
E-Mail: @danz.diplo.de
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21.05.2007 / 15:07
Last updated 14.03.2010
- Category:
- Ein unglaublicher Fall


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