Kurzer Zwischenstand

Bereits vor ca. 2 Wochen hatte die Senatsverwaltung für Justiz in einem Telefonat mit dem Oberstaatsanwalt die mündliche Zusage erhalten, dass der Oberstaatsanwalt nichts mehr entscheidet, bevor der Bundesgerichtshof sich der Sache angenommen und geurteilt hat, ob man Deutsche Staatsbürger wie Freiwild behandeln kann und Sie für längst verjährte Straftaten ins Ausland abschiebt, selbst wenn das ersuchende Land es im umgekehrten Fall nicht tun würde.

Da man dem Bundesgerichtshof mehr zutrauen darf als dem Berliner Kammergericht, das Berliner Bürger ja nur als "Durchgangsposten" bezeichnet, gibt uns das etwas mehr Mut, dass der Fall dann irgendwann doch mal positiv abgeschlossen wird.

Die Polen flippen mit immer neuen Kapriolen aus...

Und wer weiß, vielleicht bekommt N. dann nachträglich ja doch noch Haftentschädigung für die Monate, die er als Durchgangsposten in Auslieferungshaft saß. Das wären immerhin knapp 1.000 Euro.

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