Kann man einen Richter eigentlich auch verklagen?
Diese Frage stelle ich mir seit ein paar Tagen.
Nehmen wir mal an, dass ein Richter irgendwann entscheidet, dass N. trotz offensichtlicher Misshandlungen (aufgrund seiner Deutschen Staatsbürgerschaft) wieder nach Polen ausliefert. Kann ich dann nicht Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung oder unterlassener Hilfleistung erstatten? Das ist doch wie "Verprügeln und misshandeln mit Ansage". Dass er in Polen wieder von den Wärtern misshandelt wird, ist ja auch aufgrund der Aussagen des Honorarkonsuls in Danzig so sicher wie das Amen in der Kirche.
Das wäre doch das Gleiche als würde man den türkischen Staatsbürger Kurnaz wieder nach Guantanamo ausliefern. Auf die Idee käme doch auch niemand.
Ich stelle mir diese Frage ernsthaft und bei den knapp 800 täglichen Besuchern wird doch sicher auch jemand dabei sein, der dazu etwas sagen kann.
Nehmen wir mal an, dass ein Richter irgendwann entscheidet, dass N. trotz offensichtlicher Misshandlungen (aufgrund seiner Deutschen Staatsbürgerschaft) wieder nach Polen ausliefert. Kann ich dann nicht Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung oder unterlassener Hilfleistung erstatten? Das ist doch wie "Verprügeln und misshandeln mit Ansage". Dass er in Polen wieder von den Wärtern misshandelt wird, ist ja auch aufgrund der Aussagen des Honorarkonsuls in Danzig so sicher wie das Amen in der Kirche.
Das wäre doch das Gleiche als würde man den türkischen Staatsbürger Kurnaz wieder nach Guantanamo ausliefern. Auf die Idee käme doch auch niemand.
Ich stelle mir diese Frage ernsthaft und bei den knapp 800 täglichen Besuchern wird doch sicher auch jemand dabei sein, der dazu etwas sagen kann.
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You’re currently reading “Kann man einen Richter eigentlich auch verklagen?,” an entry on Der EU Haftbefehl
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15.07.2007 / 19:57
Last updated 20.11.2008
- Category:
- Ein unglaublicher Fall


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