< Bundesverfassungsgericht lehnt Antrag auf Haftverschonung ab | Kann man einen Richter eigentlich auch verklagen? >
Kammergericht soll Verjährung prüfen
Das Bundesverfassungsgericht hat bei der Ablehnung des Antrages der Haftverschonung wohl angeregt die Verjährung dieses Falles zu prüfen. Wenn ich den Anwalt richtig verstanden habe, dann soll das Kammergericht Berlin nun prüfen, ob dieser ganze Fall nicht schon verjährt ist. Irgendjemand scheint tatsächlich gelesen zu haben, dass es um einen Vorwurf aus dem Jahr 1995 geht.
Gut an der Geschichte ist ja, dass jemandem aufgefallen ist, dass das alles nun schon 12 Jahre her ist. Schlecht ist, dass die Prüfung von Berliner Kammergericht vorgenommen werden soll und dass wir momentan Urlaubszeit haben, was wohl zur Folge haben wird, dass N. auch weitere 4 Wochen kein Geld zum Abzahlen des Hauses verdienen kann.
Zwischenzeitlich sind auch Briefe von ihm angekommen, in denen er persönlich auch nochmal sein Unverständnis darüber schildert, dass aus Berlin-Moabit täglich echte Verbrecher entlassen werden. Leute, die bereits mehrfach andere Menschen ausgeraubt oder abgestochen haben, werden dort von der Haft verschont und er gammelt in einem deutschen Gefängnis, weil Polen das so will.
Und außer der Tatsache, dass ausnahmslos alle Menschen, die mit dem Fall und den Unterlagen vertraut sind, von einem Skandal sprechen, kümmert sich in diesem Fall niemand um diesen "bedauerlichen Einzelfall". Andere haben da wahrlich mehr Glück.
Gut an der Geschichte ist ja, dass jemandem aufgefallen ist, dass das alles nun schon 12 Jahre her ist. Schlecht ist, dass die Prüfung von Berliner Kammergericht vorgenommen werden soll und dass wir momentan Urlaubszeit haben, was wohl zur Folge haben wird, dass N. auch weitere 4 Wochen kein Geld zum Abzahlen des Hauses verdienen kann.
Zwischenzeitlich sind auch Briefe von ihm angekommen, in denen er persönlich auch nochmal sein Unverständnis darüber schildert, dass aus Berlin-Moabit täglich echte Verbrecher entlassen werden. Leute, die bereits mehrfach andere Menschen ausgeraubt oder abgestochen haben, werden dort von der Haft verschont und er gammelt in einem deutschen Gefängnis, weil Polen das so will.
Und außer der Tatsache, dass ausnahmslos alle Menschen, die mit dem Fall und den Unterlagen vertraut sind, von einem Skandal sprechen, kümmert sich in diesem Fall niemand um diesen "bedauerlichen Einzelfall". Andere haben da wahrlich mehr Glück.
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15.07.2007 / 18:29
Last updated 18.03.2010
- Category:
- Ein unglaublicher Fall


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