Kammergericht Berlin lehnt Haftverschonung ab

Wie erwartet, hat das Berliner Kammergericht den Antrag auf Haftentlassung abgelehnt.

Die Tatsachen, dass N.

- einen festen Wohnsitz hat
- selbständiger Unternehmer in Deutschland ist
- enge soziale Bindungen hat
- sich vor 6 Wochen ein Haus gekauft hat, in das er zum 1.6. einziehen will

waren für den Richter kein Grund die Haft auszusetzen. Der Richter war wohl der Ansicht, dass diese 4 Gründe (und noch einige andere) nicht Grund genug sind die Haft gegen Zahlung einer Kaution von 5.000 Euro auszusetzen.

Ich frage mich nun, warum man Intensivtäter (u.a. versuchter Totschlag), Vergewaltiger und Rotlichtpaten vorzeitig aus der Haft entlassen werden können?

Wiegt der Verdacht des Autodiebstahls schwerer als versuchter Totschlag? Ist es weniger schlimm seine Frau zu quälen und zu vergewaltigen, als ein geklautes Auto (möglicherweise unwissentlich) nach Weißrussland zu fahren? Hat ein Berufskrimineller mehr Gründe seine Existenz "draussen" aufzubauen, als ein 35-jähriger Existenzgründer?
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