Erste Mail an den polnischen Anwalt
Sehr geehrter Herr S.,
ein weiteres Mal möchten wir Ihre Hilfe in Anspruch nehmen. Wie ich Ihnen in
meiner letzten mail geschrieben habe, ist mein Bruder N. aufgrund
eines EU Haftbefehls in Berlin zur Auslieferung festgenommen worden. Nach
Zahlung einer Kaution von € 5000,- wurde er in Polen im Mai 2002 aus der Haft
entlassen und ist wegen schwerster Misshandlungen in polnischer Haft durch
Gefängniswärter nicht zur Verhandlung nach Polen zurückgekehrt.
Laut Aussage unserer Rechtsanwältin E. A., Friedrichstraße, Berlin sollen wir versuchen, das Verfahren nach Deutschland zu holen.
Und genau hier benötigen wir Ihre Hilfe:
Wir möchten Sie beauftragen, für uns eine der beiden folgenden Möglichkeiten
durchzusetzen, damit diese Sache endlich abgeschlossen werden kann und mein
Bruder anfangen kann, ein normales Leben ohne Angst zu führen. Zum einen
würden wir das Verfahren endgültig zum Abschluß bringen wollen, in dem der Staat
Polen einen Strafbefehl über ein Jahr nach Deutschland zustellt und dieses
Verfahren damit endgültig erledigt ist und mein Bruder die Strafe hier absitzt.
Als zweite Möglichkeit sehen wir die Zahlung einer Geldstrafe, um auch dann
endgültig mit dieser Strafsache abzuschließen! Wenn Sie sich mit den
zuständigen Behören in Ihrem Land in Verbindung setzen würden, um über diese
Möglichkeiten zu verhandeln, wären wir Ihnen sehr dankbar!! Selbstverständlich können
Sie sich mit unserer Rechtsanwältin in Verbindung setzen, ansonsten stehe
ich Ihnen bei Fragen natürlich jederzeit zur Verfügung!
In der Hoffnung auf einen positiven Bescheid verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Ni.
ein weiteres Mal möchten wir Ihre Hilfe in Anspruch nehmen. Wie ich Ihnen in
meiner letzten mail geschrieben habe, ist mein Bruder N. aufgrund
eines EU Haftbefehls in Berlin zur Auslieferung festgenommen worden. Nach
Zahlung einer Kaution von € 5000,- wurde er in Polen im Mai 2002 aus der Haft
entlassen und ist wegen schwerster Misshandlungen in polnischer Haft durch
Gefängniswärter nicht zur Verhandlung nach Polen zurückgekehrt.
Laut Aussage unserer Rechtsanwältin E. A., Friedrichstraße, Berlin sollen wir versuchen, das Verfahren nach Deutschland zu holen.
Und genau hier benötigen wir Ihre Hilfe:
Wir möchten Sie beauftragen, für uns eine der beiden folgenden Möglichkeiten
durchzusetzen, damit diese Sache endlich abgeschlossen werden kann und mein
Bruder anfangen kann, ein normales Leben ohne Angst zu führen. Zum einen
würden wir das Verfahren endgültig zum Abschluß bringen wollen, in dem der Staat
Polen einen Strafbefehl über ein Jahr nach Deutschland zustellt und dieses
Verfahren damit endgültig erledigt ist und mein Bruder die Strafe hier absitzt.
Als zweite Möglichkeit sehen wir die Zahlung einer Geldstrafe, um auch dann
endgültig mit dieser Strafsache abzuschließen! Wenn Sie sich mit den
zuständigen Behören in Ihrem Land in Verbindung setzen würden, um über diese
Möglichkeiten zu verhandeln, wären wir Ihnen sehr dankbar!! Selbstverständlich können
Sie sich mit unserer Rechtsanwältin in Verbindung setzen, ansonsten stehe
ich Ihnen bei Fragen natürlich jederzeit zur Verfügung!
In der Hoffnung auf einen positiven Bescheid verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Ni.
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You’re currently reading “Erste Mail an den polnischen Anwalt,” an entry on Der EU Haftbefehl
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- Admin at
21.05.2007 / 23:39
Last updated 18.03.2010
- Category:
- Ein unglaublicher Fall


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