Ein erster kleiner Erfolg
Heute erging vom Kammergericht Berlin der Beschluss, dass
1. Der Antrag zur Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls zurückgewiesen wird.
2. Der Vollzug des Auslieferungshatfbefehls gegen Zahlung einer Kaution von 6.000 Euro ausgesetzt wird.
So erfreulich es ist, so ärgerlich ist es auch, denn wir hatten bereits Ende Mai angeboten eine Kaution von 5.000 Euro zu hinterlegen, damit weiter ermittelt werden kann, während N. seine Firma weiter betreiben kann. In der letzten Woche kam dann die Idee eines Anwaltes die Kaution aufzustocken worauf wir einstimmig der Meinung waren, dass das nicht den Ausschlag für eine andere Sichtweise des Kammergerichts geben wird. Was nun den Unterschied zwischen 5.000 Euro und 6.000 Euro ausmacht können wir auch nicht erklären.
Warum der Auslieferungshaftbefehl nicht ausgesetzt wurde, obwohl die vorgeworfene Tat längst verjährt ist, können wir auch nicht nachvollziehen. Eine Entscheidung ob Deutsche Bürger für Vorwürfe zu verjährten Straftaten an andere Länder ausgeliefert werden, soll gesondert gefällt werden. Es kann also theoretisch immer noch sein, dass N. ausgeliefert wird, obwohl im Gesetz zum EU-Haftbefehl meiner Ansicht nach eine andere Regelung beschrieben steht.
1. Der Antrag zur Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls zurückgewiesen wird.
2. Der Vollzug des Auslieferungshatfbefehls gegen Zahlung einer Kaution von 6.000 Euro ausgesetzt wird.
So erfreulich es ist, so ärgerlich ist es auch, denn wir hatten bereits Ende Mai angeboten eine Kaution von 5.000 Euro zu hinterlegen, damit weiter ermittelt werden kann, während N. seine Firma weiter betreiben kann. In der letzten Woche kam dann die Idee eines Anwaltes die Kaution aufzustocken worauf wir einstimmig der Meinung waren, dass das nicht den Ausschlag für eine andere Sichtweise des Kammergerichts geben wird. Was nun den Unterschied zwischen 5.000 Euro und 6.000 Euro ausmacht können wir auch nicht erklären.
Warum der Auslieferungshaftbefehl nicht ausgesetzt wurde, obwohl die vorgeworfene Tat längst verjährt ist, können wir auch nicht nachvollziehen. Eine Entscheidung ob Deutsche Bürger für Vorwürfe zu verjährten Straftaten an andere Länder ausgeliefert werden, soll gesondert gefällt werden. Es kann also theoretisch immer noch sein, dass N. ausgeliefert wird, obwohl im Gesetz zum EU-Haftbefehl meiner Ansicht nach eine andere Regelung beschrieben steht.
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05.09.2007 / 16:28
Last updated 12.03.2010
- Category:
- Ein unglaublicher Fall


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