Die Zustände am Kammergericht Berlin
Ich werde oft darauf angesprochen, warum ein Deutscher Staatsanwalt nicht einfach das Auslieferungsersuchen Polens ablehnt, weil die Straftat bereits seit 7 Jahren verjährt ist. Ich habe ja mehrere Theorien dazu:
1. Völliges Desinteresse des Staatsanwalts an der Sache und an deutschen Bürgern (wer die Auszuliefernden als "Durchgangsposten" bezeichnet, der wird auch nicht böse sein, wenn das eine meiner Theorien ist. Mit einem Fingerschipsen könnte er die Auslieferung ablehnen und die Sache wäre erledigt.
2. Polen soll ja angeblich für jeden inhaftierten Deutschen eine monatliche Zahlung für die "Unterbringungskosten" erhalten. Ein Schelm wer jetzt böses dabei denkt, dass Polen momentan reihenweise Auslieferungsanträge stellt.
3. Die angeblich desolaten und laut Pressemeldungen skandalösen Zustände am Berliner Kammergericht. Auch die Welt Online oder der Tagesspiegel berichten nun von einem tollen Fall. Klar, dass Berlin mit Kriminellen übersäht ist und die Stadt immer maroder wird, man darf doch aber nicht so abstumpfen, dass man sich nicht mehr mit Akten beschäftigt und immer erst der Senat intervenieren muss.
Und zum aktuellen Fall kann ich noch sagen, dass die Anwälte momentan wieder an die Senatsverwaltung für Justiz geschrieben haben, um noch einmal klarzumachen, dass es sich hier um einen längst verjährten Fall handelt und deshalb kein deutscher Bürger ausgeliefert werden kann. Außerdem würde Polen im umgekehrten Fall keinen polnischen Bürger ausliefern. Die Gerichte in Bamberg sind da schon etwas weiter. Da gelten die Angeklagten aber auch nicht als "Durchgangsposten". Gespräche mit der Presse gibt es momentan auch. Aber gar nicht weil wir die angeschrieben haben, sondern weil die ebenfalls den Europäischen Haftbefehl durchleuchten und dabei auf diese Seite gestoßen sind und mehr wissen wollen.
Ob das hilft oder hinderlich sein wird, wird sich alles zeigen.
1. Völliges Desinteresse des Staatsanwalts an der Sache und an deutschen Bürgern (wer die Auszuliefernden als "Durchgangsposten" bezeichnet, der wird auch nicht böse sein, wenn das eine meiner Theorien ist. Mit einem Fingerschipsen könnte er die Auslieferung ablehnen und die Sache wäre erledigt.
2. Polen soll ja angeblich für jeden inhaftierten Deutschen eine monatliche Zahlung für die "Unterbringungskosten" erhalten. Ein Schelm wer jetzt böses dabei denkt, dass Polen momentan reihenweise Auslieferungsanträge stellt.
3. Die angeblich desolaten und laut Pressemeldungen skandalösen Zustände am Berliner Kammergericht. Auch die Welt Online oder der Tagesspiegel berichten nun von einem tollen Fall. Klar, dass Berlin mit Kriminellen übersäht ist und die Stadt immer maroder wird, man darf doch aber nicht so abstumpfen, dass man sich nicht mehr mit Akten beschäftigt und immer erst der Senat intervenieren muss.
Und zum aktuellen Fall kann ich noch sagen, dass die Anwälte momentan wieder an die Senatsverwaltung für Justiz geschrieben haben, um noch einmal klarzumachen, dass es sich hier um einen längst verjährten Fall handelt und deshalb kein deutscher Bürger ausgeliefert werden kann. Außerdem würde Polen im umgekehrten Fall keinen polnischen Bürger ausliefern. Die Gerichte in Bamberg sind da schon etwas weiter. Da gelten die Angeklagten aber auch nicht als "Durchgangsposten". Gespräche mit der Presse gibt es momentan auch. Aber gar nicht weil wir die angeschrieben haben, sondern weil die ebenfalls den Europäischen Haftbefehl durchleuchten und dabei auf diese Seite gestoßen sind und mehr wissen wollen.
Ob das hilft oder hinderlich sein wird, wird sich alles zeigen.
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You’re currently reading “Die Zustände am Kammergericht Berlin,” an entry on Der EU Haftbefehl
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16.09.2007 / 21:18
Last updated 31.07.2010
- Category:
- Ein unglaublicher Fall


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