Die Vorgeschichte
Im Oktober 1995 wurde der deutsche Bürger N. an der Grenze zwischen Polen und Weißrussland mit einem Auto angehalten, das einige Tage zuvor in Berlin/Deutschland gestohlen wurde.
Er wurde mit zur Polizei genommen und wenige Stunden später wieder freigelassen, in einen Zug nach Deutschland gesetzt und der Fall schien erledigt!
Im Jahr 2002 fuhr er privat mit der Familie auf einen so genannten "Polenmarkt" und wurde an der Deutsch-Polnischen Grenze verhaftet. Er wurde noch am gleichen Tag von "Hohenwutzen" nach Choja gebracht. Dort legte man ihm ein Formular in polnischer Sprache vor, das er unterzeichnen sollte. Wieder einige Stunden später wurde er nach Stettin verlegt. Bis auf die Tatsache, dass er verhaftet wurde, wusste niemand etwas über seinen Aufenthaltsort!
Der am nächsten Tag eingeschaltete Generalkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Polen durfte N. nicht sehen, weil der Staatsanwalt das verbot. Man hat N. volle 6 Tage nicht gesagt was man mit ihm vor hat und man hat ihn im polnischen Gefängnis misshandelt, nachdem man ihm die Haare geschoren hatte. Nicht die Mithäftlinge haben auf ihn eingeschlagen, sondern die Angestellten haben willkürlich auf ihn und andere Gefangene eingeschlagen, wie wir später herausfanden wohl, weil er Deutscher ist.
Der von uns beauftragte Rechtsanwalt versuchte TÄGLICH mit N. Kontakt aufzunehmen und wurde immer wieder abgewiesen. Der Honorarkonsul hat in seiner gesamten Laufbahn noch nie so ein Verhalten der polnischen Behörden erlebt! Am dritten Tag der Haft erfuhren wir dann, dass man ihn nach Bialystok verlegen wird und ihn dort dem Staatsanwalt vorführen wird. Wir erfuhren ebenfalls, dass vereinbart werden soll ihn gegen eine Kaution von 5.000 Euro aus der Haft zu entlassen.
Also machten wir uns auf den Weg nach Bialystok, um dort die Kaution für ihn zu hinterlegen und ihn aus diesem Land heraus zu holen. Das klappte Gott sei Dank auch! Es klappte zwar später als angekündigt, weil der Staatsanwalt einen unvorhergesehenen "Brückentag" eingelegt hatte, aber wenigstens klappte es am Ende.
Nachdem wir N. nun 6 Tage nicht sehen konnten waren wir schockiert, als wir ihn auf dem Flur des Gerichts sahen. Seine langen Haare wurden geschoren, sein Gesicht war eingefallen und es war offensichtlich, dass er geschlagen wurde. Außerdem stank seine Kleidung entsetzlich, was nicht verwunderlich war, denn obwohl wir ihm Kleidung hatten zukommen lassen, trug er noch die gleiche Kleidung wie am Tag der Verhaftung.
In nur 6 Tagen wurde ein lebenslustiger Mensch durch die Brutalität polnischer Beamter zu einem nervlichen Wrack! Bis zum Zeitpunkt als wir ihn auf dem Flur sahen wusste er weder was man mit ihm vorhatte, noch dass er einen Anwalt hatte. Zum ersten Mal nach 6 Tagen traf er jemanden, der wieder seine Sprache sprach! (nur zur Erinnerung: Man warf ihm vor mit einem Auto unterwegs gewesen zu sein, das in Berlin geklaut wurde. Ob er davon wusste oder nicht war noch gar nicht klar)
Man sah ihm an, dass er dort die Hölle durchgemacht hatte. Was man ihm nicht ansehen konnte war, dass die Wärter ihm das Leben zur Hölle gemacht hatten und nicht etwa kriminelle Gefangene.
Nachdem wir ihn dann glücklicherweise mit zurück nach Deutschland nehmen konnten, wurde ein Verhandlungstermin festgesetzt. Einstimmig rieten wir ihm nicht nach Polen zurück zu kehren, weil er dort wieder der Willkür der Beamten ausgesetzt wäre. Wir rieten ihm allerdings auch sich hier in Deutschland um die Vorwürfe zu kümmern. Ein Arzt attestierte Verhandlungsunfähigkeit, was die polnischen Behörden nicht interessierte. Sie wurden schlicht nicht anerkannt.
Es wurde also in seiner Abwesenheit angeordnet, dass die Kaution "verloren" ist und eine Haftstrafe von 4 Wochen droht, wenn er wieder in Polen festgenommen wird. Dies alles geschah von Mai bis August 2002, in einer Zeit in der Polen also noch lange kein Mitglied der EU war! Der Vorwurf des Autodiebstahls war bis zu diesem Zeitpunkt 7 Jahre her und N. war überrascht, dass überhaupt etwas gegen ihn vorlag, weil er damals (1995) ja mehr oder weniger wortlos nach Hause geschickt wurde (zumindest konnte er ja nicht wisses was man ihm da in polnischer Sprache vorlegte).
Er wurde mit zur Polizei genommen und wenige Stunden später wieder freigelassen, in einen Zug nach Deutschland gesetzt und der Fall schien erledigt!
Im Jahr 2002 fuhr er privat mit der Familie auf einen so genannten "Polenmarkt" und wurde an der Deutsch-Polnischen Grenze verhaftet. Er wurde noch am gleichen Tag von "Hohenwutzen" nach Choja gebracht. Dort legte man ihm ein Formular in polnischer Sprache vor, das er unterzeichnen sollte. Wieder einige Stunden später wurde er nach Stettin verlegt. Bis auf die Tatsache, dass er verhaftet wurde, wusste niemand etwas über seinen Aufenthaltsort!
Der am nächsten Tag eingeschaltete Generalkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Polen durfte N. nicht sehen, weil der Staatsanwalt das verbot. Man hat N. volle 6 Tage nicht gesagt was man mit ihm vor hat und man hat ihn im polnischen Gefängnis misshandelt, nachdem man ihm die Haare geschoren hatte. Nicht die Mithäftlinge haben auf ihn eingeschlagen, sondern die Angestellten haben willkürlich auf ihn und andere Gefangene eingeschlagen, wie wir später herausfanden wohl, weil er Deutscher ist.
Der von uns beauftragte Rechtsanwalt versuchte TÄGLICH mit N. Kontakt aufzunehmen und wurde immer wieder abgewiesen. Der Honorarkonsul hat in seiner gesamten Laufbahn noch nie so ein Verhalten der polnischen Behörden erlebt! Am dritten Tag der Haft erfuhren wir dann, dass man ihn nach Bialystok verlegen wird und ihn dort dem Staatsanwalt vorführen wird. Wir erfuhren ebenfalls, dass vereinbart werden soll ihn gegen eine Kaution von 5.000 Euro aus der Haft zu entlassen.
Also machten wir uns auf den Weg nach Bialystok, um dort die Kaution für ihn zu hinterlegen und ihn aus diesem Land heraus zu holen. Das klappte Gott sei Dank auch! Es klappte zwar später als angekündigt, weil der Staatsanwalt einen unvorhergesehenen "Brückentag" eingelegt hatte, aber wenigstens klappte es am Ende.
Nachdem wir N. nun 6 Tage nicht sehen konnten waren wir schockiert, als wir ihn auf dem Flur des Gerichts sahen. Seine langen Haare wurden geschoren, sein Gesicht war eingefallen und es war offensichtlich, dass er geschlagen wurde. Außerdem stank seine Kleidung entsetzlich, was nicht verwunderlich war, denn obwohl wir ihm Kleidung hatten zukommen lassen, trug er noch die gleiche Kleidung wie am Tag der Verhaftung.
In nur 6 Tagen wurde ein lebenslustiger Mensch durch die Brutalität polnischer Beamter zu einem nervlichen Wrack! Bis zum Zeitpunkt als wir ihn auf dem Flur sahen wusste er weder was man mit ihm vorhatte, noch dass er einen Anwalt hatte. Zum ersten Mal nach 6 Tagen traf er jemanden, der wieder seine Sprache sprach! (nur zur Erinnerung: Man warf ihm vor mit einem Auto unterwegs gewesen zu sein, das in Berlin geklaut wurde. Ob er davon wusste oder nicht war noch gar nicht klar)
Man sah ihm an, dass er dort die Hölle durchgemacht hatte. Was man ihm nicht ansehen konnte war, dass die Wärter ihm das Leben zur Hölle gemacht hatten und nicht etwa kriminelle Gefangene.
Nachdem wir ihn dann glücklicherweise mit zurück nach Deutschland nehmen konnten, wurde ein Verhandlungstermin festgesetzt. Einstimmig rieten wir ihm nicht nach Polen zurück zu kehren, weil er dort wieder der Willkür der Beamten ausgesetzt wäre. Wir rieten ihm allerdings auch sich hier in Deutschland um die Vorwürfe zu kümmern. Ein Arzt attestierte Verhandlungsunfähigkeit, was die polnischen Behörden nicht interessierte. Sie wurden schlicht nicht anerkannt.
Es wurde also in seiner Abwesenheit angeordnet, dass die Kaution "verloren" ist und eine Haftstrafe von 4 Wochen droht, wenn er wieder in Polen festgenommen wird. Dies alles geschah von Mai bis August 2002, in einer Zeit in der Polen also noch lange kein Mitglied der EU war! Der Vorwurf des Autodiebstahls war bis zu diesem Zeitpunkt 7 Jahre her und N. war überrascht, dass überhaupt etwas gegen ihn vorlag, weil er damals (1995) ja mehr oder weniger wortlos nach Hause geschickt wurde (zumindest konnte er ja nicht wisses was man ihm da in polnischer Sprache vorlegte).
Wir schilderten den Fall im Auswärtigen Amt und er sollte bei den deutsch-polnischen Rechtskonsultationen im Jahr 2003 zur Sprache kommen.
Leider hat N. versucht diesen Fall komplett zu verdrängen und sich in Deutschland nicht weiter um diese Sache gekümmert.
Am 18. Mai 2007 (12 Jahre nach dem Vorwurf und 3 Jahre nach dem Beitritt Polens in die EU) dann plötzlich die Überraschung! N. wurde in Berlin verhaftet, weil Polen einen EU Haftbefehl gegen ihn erwirkt hatte. Einen EU Haftbefehl, weil man ihn beschuldigte im Jahr 1995 in Berlin ein Auto geklaut zu haben, das er nach Weißrussland bringen wollte. Polen beantragt mit diesem EU Haftbefehl die Auslieferung nach Polen. Für einen Fall, der 1. noch nicht bewiesen ist und 2. in Deutschland lächerlich ist (das ist nicht meine Meinung, sondern die von Polizisten und Anwälten). Es muss nun also befürchtet werden, dass Deutschland einen Deutschen wegen einer nicht bewiesenen Straftat wieder nach Polen schickt, obwohl dort nachweislich Misshandlungen stattgefunden haben (nachweislich deshalb, weil schriftliche Bestätigungen über diese Vorgänge von Deutschen Honorarkonsul vorliegen, dem man wohl trauen darf).
Und weil das Gesetzt so neu ist, hat eigentlich niemand eine Ahnung was man genau tun kann. Der Richter sagt, dass er ihn nicht auf freien Fuß setzen darf, was ich persönlich lächerlich finde. Ich bin zwar kein Richter, kann aber auch lesen! Und ich lese, dass eine Auslieferung dann abgelehnt werden kann, wenn es keinen maßgeblichen Auslandsbezug der Tat gibt und den sieht niemand. Es wurde ein Auto in Deutschland geklaut und N. wurde mit diesem Auto an der Weißrussischen Grenze erwischt. Ich kann mir zwar auch nur schwer vorstellen, dass er mit dem Auto dort spazieren fuhr, sehe aber auch bei kritischer Betrachtung noch nicht, dass er das Auto geklaut hat. Und selbst wenn: Dann hat er es in Berlin (Deutschland geklaut) und wenn Deutsche Behörden "Eier in der Hose" hätten, dann würden Sie sich ein Ei darauf braten was Polen will. Das Gesetz gestattet es sehr wohl die Auslieferung abzulehnen.
In Deutschland haben mutmaßliche Terroristen es geschafft das Gesetz zum EU Haftbefehl zu kippen und jemand, dem man vorwirft ein Auto geklaut zu haben soll ausgeliefert werden? 60.000 Kriminelle wurden nach 2004 aus der Haft entlassen, weil erfolgreich gegen den EU Haftbefehl vorgegangen wurde und ein nicht überführter Deutscher soll wegen Autodiebstahls wieder in das Höllenland Polen gebracht werden, weil die Polen das so wollen? NACH 12 JAHREN ???
Verurteilte Autoschieber und Mörder aus den Beitrittsländern haben also mehr Rechte als Verdächtige(!) aus Ländern, in denen Menschenrechte tatsächlich auch noch Menschenrechte sind?!
Angeblich hält nun Polen die Hand über den deutschen Staatsbürger N. und ohne die Zustimmung Polens kann Deutschland nichts tun. Das ist doch lächerlich. Das könnte jedem von uns morgen auch passieren. Eine Anschuldigung reicht.
Auch 2 Wochen nach dem Vorfall hat sich von den angeschriebenen Politikern niemand bei uns gemeldet. N. kann seine aufgebaute Existenz und das vor 6 Wochen gekaufte Haus gleich wieder abschreiben. Warum? Weil er für Deutsche Behörden einfach uninteressant ist.
Ein kleines Fazit:
Ich wundere mich auch, dass er mit einem geklauten Auto an der Weißrussischen Grenze unterwegs ist und natürlich sollte man sich diesen Fall von deutscher Seite mal genauer angucken, denn immerhin wurde das Auto einige Tage zuvor in Berlin geklaut. Hat er es selber geklaut? Sollte er es in gutem Glauben überführen? War er zu naiv und hat sich von Kriminellen reinlegen lassen? etc. etc.
Sollte es sich um eine Straftat handeln, dann muss sie bestraft werden.
Aber:
Bestrafen müssen ggf. die deutschen Behörden! Denn das Auto wurde in Deutschland geklaut und sollte evtl. nach Weißrussland oder noch weiter nach Osten gebracht werden.
Der Fall liegt 12 (ZWÖLF) Jahre zurück!! N. hat inzwischen die Lebensjahre 23 bis 35 hinter sich gebracht! Nach diesem Vorfall hat er weitere 50% seines Lebens gelebt! Wie zur Hölle rechtfertigt man, dass man einen Deutschen, der vielleicht ja wirklich vor 12 Jahren mal eine Dummheit gemacht hat, in einem völlig neuen Lebensabschnitt wieder zurück holen will? Das ist doch krank!
Wieso wird N. nicht sofort freigelassen? Deutschen Behörden wird er sich nicht entziehen, denn hier in Deutschland wird man im Gefängnis nicht misshandelt und man hat auch Rechte!
Und noch einmal: Der Fall liegt ZWÖLF JAHRE zurück! N. hat inzwischen eine eigene Firma in Deutschland. Er hat vor kurzer Zeit ein Haus gekauft.
Das ist krank und absurd! Wir versuchen nicht zu verhindern, dass jemand bestraft wird, falls er eine Straftat begangen hat. Wir fordern die Bundesrepublik auf sich darum zu kümmern, dass fremde Länder, die selber den EU Haftbefehl als verfassungswidrig ablehnen einfach auf deutsche Bürger durchgreifen und deren Auslieferung fordern!
Wir erwarten nun von Deutschland, dass es sich für N. einsetzt! Nicht nur für Herrn Kurnaz oder Herrn El Masri! Bitte auch für anständige Deutsche Staatsbürger!
Die Kurzform:
1995: Festnahme an der Grenze Polen/Weißrussland, weil die Fahrzeugnummer nicht zum Fahrzeug passte. N. wurde in den Zug gesetzt und zurück nach Deutschland geschickt. Die Sache schien erledigt. (im Nachhinein erfuhr er, dass die Sache nicht erledigt war - da er aber kein polnisch konnte, wusste er das nicht)
2002: Festnahme in Polen, Misshandlungen durch Wärter, weil er ein Deutscher war. Nach 6 Tagen ohne Kontakt auf Kaution freigelassen und nach Deutschland zurück. Danach aufgrund ärztlicher Gutachten nicht mehr in Polen blicken lassen, weil traumatisiert und wieder Misshandlungen drohten (er ist schließlich immer noch Deutscher).
2004: Polen tritt der EU bei. 60.000 Verbrecher werden aus den Gefängnissen entlassen, weil der EU Haftbefehl verfassungswidrig ist.
2007: EU-Haftbefehl erlassen und vollstreckt. 12 Jahre nach dem Vorwurf des Autodiebstahls.
Die Fakten:
Für den Berliner Staatsanwalt sind Deutsche Bürger, gegen die ein Europäischer Haftbefehl vorliegt nur (Zitat:) "ein Durchgangsposten"
Es liegt kein maßgeblicher Auslandsbezug vor, weshalb Polen gar kein Recht darauf hat einen Europäischen Haftbefehl durchzusetzen.
Es handelt sich um ein geklautes Auto und eine Straftat. Für den Berliner Oberstaatsanwalt ist das "Organisierte Kriminalität".
Die Tat ist nach deutschem Recht längst verjährt und damit ist der ganze Vorgang nach dem Gesetz zu den Akten zu legen!
Weitere unglaubliche Vorgänge um den Oberstaatsanwalt.
Ihm droht in Polen maximal eine Bewährungsstrafe. Der Oberstaatsanwalt und das Kammergericht Berlin halten ihn seit Ende Mai 2007 gefangen, obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits die Verhältnismässigkeit angemahnt hat. Bevor er in die Fänge der Berliner Justiz kam, war er selbstständiger Unternehmer mit Haus und Familie. Wenn er jemals wieder raus kommt, hat er zumindest Firma und Haus verloren.
Mindestens 3 weitere Gründe, die gegen eine Auslieferung sprechen.
Und nun stellt sich seit Mitte Mai 2007 die Frage: Wird Deutschland seine eigenen deutschen Staatsbürger an ein anderes Europäisches Land ausliefern, das heute noch Gefangene misshandelt, obwohl die Straftat in Deutschland längst verjährt ist und die Tat ihren Ursprung auf deutschem Boden hatte? Oder setzt sich Deutschland nur für türkische Terrorverdächtige ein?
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Last updated 04.07.2009
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- Ein unglaublicher Fall


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