Brigitte Zypries zum EU Haftbefehl

Diese PDF Dokument vom 23. Oktober 2006 habe ich im Web gerade noch gefunden.

EU-Haftbefehl garantiert Schutz deutscher Staatsbürger

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat mit Unverständnis auf die Sorge des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber reagiert, dass deutsche Staatsbürger nach dem EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens an die rumänische oder bulgarische Justiz ausgeliefert werden und in dortigen Gefängnissen eine Haftstrafe verbüßen müssten.

„Diese Überlegungen zeigen, dass Herr Stoiber den Europäischen Haftbefehl in seinen Auswirkungen völlig verkennt. Mit dem EU-Haftbefehl werden Auslieferungsverfahren zur Strafverfolgung innerhalb der Europäischen Union beschleunigt. Kein deutscher Staatsbürger muss befürchten, dass er gegen seinen Willen eine Haftstrafe in Rumänien oder Bulgarien verbüßen muss, denn die Vollstreckung der Freiheitsstrafe erfolgt im Heimatland“, stellte Zypries klar.

Nach den Regelungen des EU-Haftbefehls ist die Auslieferung eines Deutschen zur Strafverfolgung nur zulässig, wenn

  • keine menschenrechtswidrige Behandlung droht,
  • grundsätzlich die spätere Rücküberstellung zur Vollstreckung einer verhängten Strafe gesichert ist, und die Tat
  • keinen maßgeblichen Inlandsbezug aufweist und
  • entweder einen maßgeblichen Bezug zum ersuchenden Staat aufweist oder
  • die beiderseitige Strafbarkeit gegeben ist und bei konkreter Abwägung der widerstreitenden Interessen kein schutzwürdiges Vertrauen des Verfolgten in seine Nichtauslieferung besteht.


Es kommt für die Frage, ob ein Deutscher an einen EU-Mitgliedstaat ausgeliefert werden kann, entscheidend auf den Auslands- bzw. Inlandsbezug der Tat an.


Eine menschenrechtswidrige Behandlung droht in jedem Fall, wie auch der Honorarkonsul in Polen schriftlich bestätigt hat! ("nach seiner Erzählungen sollte es geprügelt und auf andere Weise misshandelt worden sein. basierend auf unserer Erfahrung als Rechtsanwälte können wir die Glaubwürdigkeit einer solchen Geschichte im voraus leider nicht ausschließen, insbesondere in dem Fall wenn der Ansässige ein Deutscher ist.")

Ein maßgeblicher Auslandsbezug ist nicht gegeben, weil ein in Berlin (Deutschland) geklautes Auto offensichtlich nach Weißrussland gebracht werden sollte.

Von einem maßgeblichen Bezug zum ersuchenden Staat kann wohl keine Rede sein, wenn jemand mit einem in Deutschland geklauten Auto an der Grenze Polen/Weißrussland angehalten wird!

Und das sind nun gleich 3 Dinge auf einmal eine Auslieferung nach Polen abzulehnen!
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