Antwort vom Bundespräsidialamt
Heute kam per Post die Antwort aus dem Bundespräsidialamt zu unserem Schreiben vom 21. Mai.
"... im Auftrag des Bundespräsidenten danke ich Ihnen für Ihr Schreiben vom 21. Mai 2007. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten, da es ihm aufgrund der Vielzahl der Zuschriften, die ihn täglich erreichen, zu seinem Bedauern nicht selbst möglich ist.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der Bundespräsident den Erwartungen, die Sie mit Ihrem Brief verbunden haben, nicht zu entsprechen vermag. Im Rahmen der ihm durch die Verfassung übertragenen Aufgaben und Befugnisse hat er keine Möglichkeit, den von Ihnen geschilderten Sachverhalt zu überprüfen bzw. hierzu eine wertende Stellungnahme abzugeben.
Darüber hinaus kann und darf der Bundespräsident keinen Einfluss auf anhängige gerichtliche Verfahren nehmen bzw. bereits ergangene gerichtliche Entscheidungen überprüfen, abändern oder aufheben.
Bitte sehen Sie mir nach, dass ich Ihnen keine andere Mitteilung machen kann.
MFG, etc..."
Gut, das war fast zu erwarten und ich verstehe das auch. Ich dachte ja nur, dass er sich mal anguckt was da mit dem Gesetzt passiert, das er unterschrieben hat. Auf jeden Fall freut man sich, dass überhaupt jemand antwortet.
"... im Auftrag des Bundespräsidenten danke ich Ihnen für Ihr Schreiben vom 21. Mai 2007. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten, da es ihm aufgrund der Vielzahl der Zuschriften, die ihn täglich erreichen, zu seinem Bedauern nicht selbst möglich ist.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der Bundespräsident den Erwartungen, die Sie mit Ihrem Brief verbunden haben, nicht zu entsprechen vermag. Im Rahmen der ihm durch die Verfassung übertragenen Aufgaben und Befugnisse hat er keine Möglichkeit, den von Ihnen geschilderten Sachverhalt zu überprüfen bzw. hierzu eine wertende Stellungnahme abzugeben.
Darüber hinaus kann und darf der Bundespräsident keinen Einfluss auf anhängige gerichtliche Verfahren nehmen bzw. bereits ergangene gerichtliche Entscheidungen überprüfen, abändern oder aufheben.
Bitte sehen Sie mir nach, dass ich Ihnen keine andere Mitteilung machen kann.
MFG, etc..."
Gut, das war fast zu erwarten und ich verstehe das auch. Ich dachte ja nur, dass er sich mal anguckt was da mit dem Gesetzt passiert, das er unterschrieben hat. Auf jeden Fall freut man sich, dass überhaupt jemand antwortet.
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You’re currently reading “Antwort vom Bundespräsidialamt,” an entry on Der EU Haftbefehl
- Posted by:
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05.06.2007 / 15:20
Last updated 12.03.2010
- Category:
- Ein unglaublicher Fall


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