Antwort der Menschenrechtsbeauftragten
zitat: "das bundesverfassungsgericht hat in seiner entscheiung vom 18. mai 2005 zum ursprünglichen EU haftbefehlsgesetz klare aussagen getroffen, wie ein berechtigtes vertrauen deutscher in eine nichtauslieferung auch bei vorliegen eines EU haftbefehls zu schützen ist. das am 02.august 2006 in kraft getretene neue EU haftbefehlsgesetz beachtet diese anforderungen. einzelheiten hierzu kann ihnen ihre rechtsanwältin sicher erläutern.diese gesetzlichen vorgaben gelten auch für die entscheidung über den polnischen EU haftbefehl gegen ihren bruder. bitte haben sie verständnis dafür, dass ich der entscheidnung der zuständigen deutschen justizbehörden nicht vorgreifen und diese auch nicht beeinflussen kann. ich bedaure sehr, ihnen bei der lösung ihres problems nicht behilflich sein zu können.
Mit anderen Worten: Was geht mich euer Problem an und ich habe mir das Gesetz zum EU Haftbefehl auch nicht durchgelesen, denn sonst wüsste ich was ein "maßgeblicher Auslandsbezug" ist. Und dass Wärter einen Deutschen im polnischen Gefängnis zusammenschlagen hat schließlich auch nichts mit Menschenrechten zu tun. Danke für die Antwort und viel Erfolg weiterhin.
Mit anderen Worten: Was geht mich euer Problem an und ich habe mir das Gesetz zum EU Haftbefehl auch nicht durchgelesen, denn sonst wüsste ich was ein "maßgeblicher Auslandsbezug" ist. Und dass Wärter einen Deutschen im polnischen Gefängnis zusammenschlagen hat schließlich auch nichts mit Menschenrechten zu tun. Danke für die Antwort und viel Erfolg weiterhin.
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01.06.2007 / 14:09
Last updated 31.07.2010
- Category:
- Ein unglaublicher Fall


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